Exkursionen

Aktu­ell aus­ge­schrie­ben ist die Exkursion

Auf den Spu­ren der Weser-Renaissance”
vom 14. bis 15. Mai 2024

Ein­zel­hei­ten zu der Fahrt erfah­ren Sie hier.

Bereits vom Lüden­schei­der Geschichts­ver­ein wur­den – gelei­tet von sei­nem Vor­sit­zen­den Horst Römer — regel­mä­ßig Tages­exkur­sio­nen unternommen.

Nach dem Zusam­men­schluss des Hei­mat­ver­eins und des Geschichts­ver­eins zum Geschichts- und Hei­mat­ver­ein Lüden­scheid e.V. im Jahr 2005 wur­de die­se Tra­di­ti­on fortgeführt.

Ziel war und ist es, den Mit­glie­dern und auch den inter­es­sier­ten Mit­bür­gern durch ein- und mehr­tä­gi­ge Exkur­sio­nen geschicht­li­che, kul­tu­rel­le, kunst­his­to­ri­sche und nicht zuletzt sakra­le Sehens­wür­dig­kei­ten nahe zu brin­gen. Dazu zäh­len auch Besu­che von ent­spre­chen­den Aus­stel­lun­gen oder Museen.

Besich­ti­gun­gen und Füh­run­gen wer­den aus­schließ­lich von geschul­ten Füh­re­rin­nen und Füh­rern durchgeführt.

Wäh­rend unse­re ein­tä­gi­gen Exkur­sio­nen in den erwei­ter­ten Hei­mat­be­reich füh­ren, kön­nen auf mehr­tä­gi­gen Fahr­ten das gesam­te Bun­des­ge­biet und sogar das benach­bar­te Aus­land besucht wer­den. Wir fah­ren mit Kom­fort­bus­sen. Für das leib­li­che Wohl wird unter­wegs gesorgt. Die Unter­brin­gung erfolgt in guten Mittelklasse-Hotels.

Die Lei­tung einer Fahrt wird in der Regel von GHV-Mit­glie­dern erbracht, die dies ehren­amt­lich leisten.

Die Fahrt­kos­ten ent­spre­chen den Selbst­kos­ten. Auch Nicht­mit­glie­der des GHV zah­len den glei­chen Reisepreis.

Seit dem 1. Janu­ar 2019 gilt bei ein­tä­gi­gen Exkur­sio­nen fol­gen­de Rege­lung für Storno-Gebühren:

Soll­ten Sie nach erfolg­ter Anmel­dung Ihre Teil­nah­me an der Fahrt wie­der absa­gen und soll­te es dem Geschichts- und Hei­mat­ver­ein nicht mög­lich sein, den frei wer­den­den Platz ander­wei­tig zu ver­ge­ben, gel­ten fol­gen­de Stornoregelungen:

  • bis 15 Tage vor Rei­se­da­tum: kei­ne Kosten
  • ab 14. bis 7. Tag vor Rei­se­da­tum: 50 % des Teilnehmerentgeltes
  • ab 6. Tag vor Rei­se­da­tum oder bei Nicht­er­schei­nen: 60 % des Teil­neh­mer­ent­gel­tes”  

Eine Lis­te der bis­her vom GHV durch­ge­führ­ten Exkur­sio­nen  fin­den Sie hier.